Handyregeln
Handyregeln
1. In den Jahrgängen 5-8 gilt ein vollständiges Handyverbot im Unterricht und in allen Pausen. Die Handys werden zu Beginn der ersten Stunde ausgeschaltet (mindestens Flugmodus) im Klassenraum in einer Handygarage eingeschlossen und am Ende der letzten Stunde wieder ausgegeben.
2. In den Jahrgängen 9-10 darf das Handy in der Mittagspause in den eigenen Klassenräumen und den eigenen Fluren genutzt werden. Im Unterricht und den kleinen Pausen gilt ein vollständiges Handyverbot. Die Handys werden zu Beginn der ersten Stunde im Klassenraum in einer Handygarage eingeschlossen und am Ende der sechsten Stunde wieder ausgegeben.
3. Lehrer*innen, die Unterricht in der 8. und 9. Stunde haben, entscheiden selbst, ob sie die Handys ihrer Lerngruppe in die Handygarage einschließen.
4. In den Jahrgängen 11-13 gilt ein Handyverbot im Unterricht. In den Pausen dürfen Handys in den eigenen Kursräumen und den Aufenthaltsräumen der Oberstufe genutzt werden.
5. Die Jahrgänge 9-13 nutzen das Handy nicht in Bereichen, in denen sich auch jüngere Schüler*innen aufhalten.
6. Andere digitale Geräte, zum Beispiel Spielekonsolen, dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.
7. Ausnahmen werden nur in dringenden Fällen gemacht (z.B. Diabetes) und werden von den Eltern beantragt.
8. Im Rahmen von Medienpräventionsprojekten, in denen der Umgang mit dem Handy Thema ist, kann das Handy im Unterricht eingesetzt werden. Als Hilfsmittel (Fotos, Übersetzer, …) soll es nicht zum Einsatz kommen. Hier sollen IPads genutzt werden.
9. Bei Verstößen gegen die Handyregel müssen Schüler*innen das Handy bei der Lehrkraft abgeben und können es nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abholen. Beim dritten Verstoß muss das Handy von den Eltern abgeholt werden. Beim 5. Verstoß gegen die Handyregeln darf das Handy für den Rest des Schulhalbjahres nicht mit zur Schule gebracht werden. Schüler*innen und Eltern unterschreiben diese Vereinbarung zu Beginn des Schuljahres.